Regalinspektion
Jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen gemäß DIN EN 15635
Das Thema Sicherheit in ihrem Betrieb ist wichtiger denn je. Um schwere Unfälle und hohe Reparaturkosten zu vermeiden, ist es entscheidend, Schäden an Lagereinrichtungen effektiv vorzubeugen. Lagereinrichtungen und Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese müssen gemäß §10 der BetrSichV von befähigten Personen (Regalinspekteur) jährlich kontrolliert werden.
Als Fachunternehmen für Lagertechnik bieten wir Ihnen eine umfassende Sicherheitsüberprüfung gemäß DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“ (ehem. BGR 234) an.
Unsere Inspekteure bei BAUER Lagertechnik sind auf Grundlage der DIN EN 15635 qualifiziert und verfügen nach bestandener Abschlussprüfung über ein entsprechendes Prüfzertifikat.
Unsere Expertenprüfung nach Vorschrift umfasst:
- Optische Inspektion Ihrer Lagereinrichtung durch unseren Regalinspekteur
- Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften der DGUV Regel 108-007 (ehem. BGR 234)
- Sichtkontrolle der Regalbauteile auf erkennbare Beschädigungen gemäß DIN EN 15635
- Kennzeichnung beschädigter Bauteile und Beurteilung der Schäden
- Abgleich der Belastungsschilder mit dem Regalsystem und dem Aufbau
- Erstellung eines Inspektionsprotokolls mit Beurteilung der Schäden und Empfehlungen zur Schadensbeseitigung
- Schadenanalyse – Einschätzung der Nutzungssicherheit
- Hinweise zur Vorbeugung von Regalbeschädigungen
- Ausarbeitung eines Kostenangebotes und Reparatur der Schäden
Prüfpflichtige „Ortsfeste Regale aus Stahl“ sind:
- Fachbodenregale
- Weitspannregale
- Palettenregale
- Kragarmregale
- Einfahrregale
- Durchlaufregale
- Mehrgeschossige Regalanlagen