Warmgewalzte Lagerbühne
„aus massiven IPE-Stahlträgern“
Mit unserer freistehenden Stahlbaubühne haben Sie die bestmögliche Raumausnutzung.
Lagerbühnen sind eine preisgünstige Lösung, die Fläche Ihrer Lagerräume zu verdoppeln!
Eine Bühne von BAUER-Lagertechnik, lässt sich perfekt in bestehende Räume integrieren und wird den gewünschten Abmessungen entsprechend individuell gefertigt.
Nach Demontage können unsere Lagerbühnen an anderer Stelle wieder aufgebaut werden.
Ein Standortwechsel ist somit kein Problem.
Die Bühne wird aus warmgewalzten IPE-Stahlprofilen und hoch stabilen Sigma – Stahlblechprofilen kombiniert hergestellt und montiert.
Fakten & Nutzen:
- Aufnahme von hohen statischen und dynamischen Lasten
- Jede Traglast gemäß der Kundenanforderung ist realisierbar
- Variabel, robust und langlebig
- Individuelle Varianten für unterschiedliche Anwendungen in jeder Branche
- Meisterbüros & Büroräume können auf oder unter der Bühne integriert werden
- In fast allen RAL-Farbtönen erhältlich
- Die Bühnenaussteifung erfolgt mittels Kreuzverbänden
- Das Stützenraster wird nach Ihren Angaben konzipiert oder aufgrund der
- Kosten-Nutzen-Relation optimiert
- Zuverlässige Terminierung von Planung, Lieferzeit und Montage
- Montage durch qualifiziertes Fachpersonal
Geländer:
- In Stahl-Stahl oder als Variante in Stahl-Holz-Ausführung
- Geländer verschraubt
- Handlauf aus Rundrohr
- Abrollrand aus verzinkten Winkelprofilen
Treppen:
- Beidseitiges Geländer, wahlweise in Stahl-Stahl- oder Stahl-Holz-Ausführung
- Wahlweise mit Zwischen- und Austritts-Podest
- Stufen und Podestbelag aus Gitterrost, Tränenblech oder Holz
- Verschiedene Winkelungen möglich: 90, 180 Grad etc.
Übergabestation:
- Zurückversetzt und mit Kette gesichert (Mindesttiefe: 800 mm)
- Sicherheitsschleuse
- Rolltor
Wussten Sie…
…wofür Sie die zweite Ebene z.B. nutzen könnten?
Lagerfläche | Arbeitsfläche | Bürofläche |
Verkaufsfläche | Produktionsfläche | Ausstellungsfläche |
Planungshinweise:
Gee können Sie uns einen selbst entworfenen Plan über Ihre gewünschte Lagerbühne für die Erstellung eines Budget-Angebotes zukommen lassen. Dieser sollte Angaben über Position der Treppe und Übergabestation enthalten.
Des Weiteren benötigen wir für die Planung folgende Daten:
- Länge und Breite der Bühne
- fixe Höhe der Unter- oder Oberkante der Bühne
- maximale Belastung je qm (mind. 250 kg/qm)
- Bodenbelag auf der Bühne (standardmäßig Spanplatte, 38 mm unten weiß / oben roh)
- Anzahl und Position der Treppe/n
- Optional: Anzahl der Paletten – Übergabestationen (standardmäßig eingezogen mit Kette)
Ein wichtiger Punkt beim planen der Lagerbühne, ist die Position der Treppe.
Je nach Höhe der Lagerbühne, benötigt man unterschiedlich viele Stufen, welche die Länge der Treppe vorgeben.
Geplante Regal aufbauten oberhalb der Bühne erforde aufgrund der dabei auftretenden Punktlasten eine gesonderte Dimensionierung der Stahlunterkonstruktion. Fügen Sie in diesem Fall, Ihrer Anfrage einen Aufstellplan bei.
Ein bindendes Angebot können wir aber erst nach Besichtigung der Örtlichkeiten und Klärung einiger Fragen abgeben.
Bitte rufen Sie uns hierzu für eine Terminvereinbarung an: Tel.089 670 1225
Sicherheit & Vorschriften:
- Die Aufstellfläche für Lagereinrichtungen muss so beschaffen sein, dass die Eigengewichte und zulässigen Nutzlasten sicher aufgenommen werden können.
- Regalbühnen ohne Fahrverkehr müssen für eine gleichmäßig verteilte Last von 250 kg/qm ausgelegt sein, soweit nicht eine Einzellast von 100 kg an einer ungünstigen Stelle eine stärkere Dimensionierung erforderlich macht. Höhere Belastungen, z.B. durch Fahrverkehr, müssen zusätzlich berücksichtigt werden.
- Lagerbühnen müssen über Treppen verfügen, deren Stufenhöhe höchstens 190 mm und deren Auftrittstiefe ohne Unterschneidung mindestens 260 mm beträgt. Die nutzbare Laufbreite der Treppen muss mindestens 800 mm betragen. Nach höchstens 18 Stufen muss ein Zwischenpodest mit einer nutzbaren Länge von mindestens 1.000 mm eingebaut sein. Die lichte Durchgangshöhe von Treppen muss lotrecht gemessen mindestens 2.100 mm betragen.
- Absturzsicherungen für Personen müssen als zweiteiliger Seitenschutz, bestehend aus Handlauf und Knieleiste, ausgeführt sein. Der Handlauf muss in mindestens 1.000 mm Höhe sein und eine in beliebiger Richtung wirkende Kraft von 500 N/m aufnehmen können. Es müssen Fußleisten vorhanden sein, deren Höhe auf das Lagergut abgestimmt ist, mindestens jedoch 50 mm beträgt. Ausgenommen hiervon sind Be- und Entladestellen.
- An Übergabestellen müssen klapp- oder verschiebbare Geländer vorhanden sein. Die Geländer dürfen sich nicht nach außen öffnen lassen und müssen mit Sicherungen gegen unbeabsichtigtes öffnen gesichert sein. An eingezogenen Abstellplätzen darf eine Absturzsicherung durch Ketten erfolgen, sofe der Abstellplatz eine Tiefe von mindestens 800 mm aufweis.